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@ -7,6 +7,7 @@
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@ -18,7 +19,8 @@
\begin{document}
\addchap{Satzung des Chaostreff Dortmund e.V.}
\begin{contract}
@ -98,11 +100,15 @@ Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entla
Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen per Email-Versand unter unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin per Email beantragt.
Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
Auf eigenen Wunsch des Mitglieds kann der Email-Versand durch einen schriftlichen Postversand
ersetzt werden.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
@ -144,12 +150,15 @@ Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.
Wiederwahl ist zulässig.
\Clause{title={Auflösung des Vereins}}
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Un-Hack-Bar e.V. in Unna, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
%\Clause{title={}}
\end{contract}
\vspace{3cm}
Dortmund, am 2. März 2019
Fassung vom 5. Mai 2022
\Footnote{}{Dokument automatisch erstellt: \DTMnow }
\end{document}