Änderungen Satzung nach JHV eingepflegt

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Fabian Goebel 2016-06-13 18:09:17 +02:00
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@ -24,7 +24,7 @@
\Clause{title={Name und Sitz}}
Der Verein führt den Namen Chaostreff Dortmund.
Er soll in das Verreinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."
Er ist in das Vereinsregister der Stadt Dortmund eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
@ -33,18 +33,16 @@ Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
\Clause{title={Zweck des Vereins}}
Zweck des Vereines ist die Förderung und die Unterstützung von Vorhaben der Forschung, Wissenschaft,
Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitss "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
Auch Jugendliche und Schüler sollenn durch Einbindung in einzelne Projekte für diese Themen interessiert werden.
Der Vereinszweck soll unter anderem durch die folgenden Mittel erreicht werden:
Der Vereinszweck wird insbesondere Verwirklicht durch
\begin{itemize}
\item Veranstaltungen von Konferenzen und Bildung von Arbeitsgruppen zum Austausch von
Wissen in den Bereichen: Informations- und Kommunikationstechnik in Soft- und Harware.
\item Organisation von Vorträgen und Diskussionen in wissenschaftlicher Art im Bereich Datenschutz,
Kommunikation und aktueller Probleme der Informatik.
\item Veranstaltung mehrtägiger Workshops zur Bearbeitung voregegebener Aufgabenstellungen speziell auch für Jugendliche.
\item Kunst und Kultur durch Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallation.
\item Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen ähnlicher Zielsetzung
\item Regelmäßige öffentliche Treffen, sowie Vorträge, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen. (hier: RepairCafe - muss das hierher?)
\item Bereitstellung von räumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
\end{itemize}
\Clause{title={Selbstlose Tätigkeit}}
@ -94,7 +92,7 @@ Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Inerhalb der ersten zwei Quartale eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
@ -143,8 +141,7 @@ Wiederwahl ist zulässig.
\Clause{title={Auflösung des Vereins}}
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins
an den Wissenschaftsladen Dortmund e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
%\Clause{title={}}
\end{contract}
@ -152,5 +149,5 @@ an den Wissenschaftsladen Dortmund e. V., der es unmittelbar und ausschließlich
\vspace{3cm}
Dortmund, Juli 2011
Dortmund, im Mai 2016
\end{document}