ctdo-Satzung/satzung.tex

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TeX

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\begin{document}
\addchap{Satzung des Chaostreff Dortmund e.V.}
\begin{contract}
\Clause{title={Name und Sitz}}
Der Verein f\"uhrt den Namen Chaostreff Dortmund.
Er ist in das Vereinsregister der Stadt Dortmund eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
\Clause{title={Gesch\"aftsjahr}}
Gesch\"aftsjahr ist das Kalenderjahr.
\Clause{title={Zweck des Vereins}}
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinn\"utzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \glqq Steuerbeg\"unstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils g\"ultigen Fassung.
Ziel und Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
Auch Jugendliche und Sch\"uler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte f\"ur diese Themen interessiert werden.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
\begin{itemize}
\item Regelm\"aßige \"offentliche Treffen, sowie Vortr\"age, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
\item Durchf\"uhrung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell f\"ur Kinder, Jugendliche, Sch\"uler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
\item Bereitstellung von r\"aumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
\end{itemize}
\Clause{title={Selbstlose T\"atigkeit}}
Der Verein ist selbstlos t\"atig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\Clause{title={Mittelverwendung}}
Mittel des Vereins d\"urfen nur f\"ur die satzungsm\"aßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
\Clause{title={Verbot von Beg\"unstigungen}}
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\"orperschaft fremd sind, oder durch unverh\"altnism\"aßig hohe Verg\"utungen beg\"unstigt werden.
\Clause{title={Erwerb der Mitgliedschaft}}
Vereinsmitglieder k\"onnen nat\"urliche oder juristische Personen werden.
Bei Minderj\"ahrigen bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
\"uber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\"undung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\"ultig entscheidet.
\Clause{title={Beendigung der Mitgliedschaft}}
Die Mitgliedschaft endet durch
\begin{itemize}
\item Austritt
\item Auschschluss
\item Tod
\item Aufl\"osung der juristischen Person
\end{itemize}
Der Austritt erfolgt durch Schriftliche Erkl\"arung gegen\"uber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
Die Schriftliche Austrittserkl\"arung kann Fristlos zum Ende des Monats gegen\"uber dem Vorstand erkl\"art werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Wichtige Gr\"unde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\"adigendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\"aßiger Pflichten oder Beitragsr\"uckst\"ande von mindestens einem Jahr.
\"uber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\"ultig.
Dem Mitglied bleibt die \"uberpr\"ufung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
\Clause{title={Beitr\"age}}
Von den Mitgliedern werden Beitr\"age erhoben. Die h\"ohe die Beitr\"age und deren F\"alligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
\Clause{title={Organe des Vereins}}
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
\Clause{title={Mitgliederversammlung}}
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Zu ihren Aufgaben geh\"oren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\"ufer/innen Festsetzung von Beitr\"agen und deren F\"alligkeit, Beschlussfassung \"uber die \"anderung der Satzung, Beschlussfassung \"uber die Aufl\"osung des Vereins, Entscheidung \"uber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\"allen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im erstem Quartal eines jeden Gesch\"aftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\"unden verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu erg\"anzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\"atestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\"anzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
Antr\"age \"uber die Abwahl des Vorstands, \"uber die \"anderung der Satzung und \"uber die Aufl\"osung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\"onnen erst auf der n\"achsten
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne R\"ucksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\"ahig.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftf\"uhrer zu w\"ahlen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Das Stimmrecht kann nur pers\"onlich oder f\"ur ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausge\"ubt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungs\"anderungen und die Aufl\"osung des Vereins k\"onnen nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ung\"ultige Stimmen bleiben außer Betracht.
\"uber die Beschl\"usse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\"uhrer zu unterzeichnen ist.
\Clause{title={Vorstand}}
Der Vorstand im Sinn des \S{} 25 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gew\"ahlt.
Vorstandsmitglieder k\"onnen nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist zul\"assig.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\"ahlt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
\Clause{title={Kassenpr\"ufung}}
Die Mitgliederversammlung w\"ahlt f\"ur die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenpr\"ufer/in.
Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.
Wiederwahl ist zul\"assig.
\Clause{title={Aufl\"osung des Vereins}}
Bei Aufl\"osung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\"unstigeter Zwecke f\"allt das Verm\"ogen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich f\"ur gemeinn\"utzige Zwecke zu verwenden hat.
%\Clause{title={}}
\end{contract}
\vspace{3cm}
Dortmund, am 13. Dezember 2017
\end{document}