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@ -29,7 +29,7 @@ Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
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Der Verein erhebt keine Aufnahmegeb\"uhr.
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\Clause{}
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Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
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Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
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\end{contract}
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103
satzung.tex
103
satzung.tex
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@ -24,65 +24,65 @@
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\begin{contract}
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\Clause{title={Name und Sitz}}
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Der Verein f\"uhrt den Namen Chaostreff Dortmund.
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Der Verein führt den Namen Chaostreff Dortmund.
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Er ist in das Vereinsregister der Stadt Dortmund eingetragen.
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Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
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\Clause{title={Gesch\"aftsjahr}}
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Gesch\"aftsjahr ist das Kalenderjahr.
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\Clause{title={Geschäftsjahr}}
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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\Clause{title={Zweck des Vereins}}
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinn\"utzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \glqq Steuerbeg\"unstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils g\"ultigen Fassung.
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||||
Ziel und Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
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||||
Auch Jugendliche und Sch\"uler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte f\"ur diese Themen interessiert werden.
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||||
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \glqq Steuerbegünstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
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||||
Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
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||||
Auch Jugendliche und Schüler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte für diese Themen interessiert werden.
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Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
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\begin{itemize}
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\item Regelm\"aßige \"offentliche Treffen, sowie Vortr\"age, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
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\item Regelmäßige öffentliche Treffen, sowie Vorträge, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
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\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
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\item Durchf\"uhrung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell f\"ur Kinder, Jugendliche, Sch\"uler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
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\item Bereitstellung von r\"aumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
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\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
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\item Bereitstellung von räumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
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\end{itemize}
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\Clause{title={Selbstlose T\"atigkeit}}
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Der Verein ist selbstlos t\"atig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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\Clause{title={Selbstlose Tätigkeit}}
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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\Clause{title={Mittelverwendung}}
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Mittel des Vereins d\"urfen nur f\"ur die satzungsm\"aßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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\Clause{title={Verbot von Beg\"unstigungen}}
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\"orperschaft fremd sind, oder durch unverh\"altnism\"aßig hohe Verg\"utungen beg\"unstigt werden.
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\Clause{title={Verbot von Begünstigungen}}
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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\Clause{title={Erwerb der Mitgliedschaft}}
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Vereinsmitglieder k\"onnen nat\"urliche oder juristische Personen werden.
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Bei Minderj\"ahrigen bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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Vereinsmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden.
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Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
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Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
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\"uber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\"undung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\"ultig entscheidet.
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Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Antragssteller/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
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\Clause{title={Beendigung der Mitgliedschaft}}
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Die Mitgliedschaft endet durch
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\begin{itemize}
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\item Austritt
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\item Auschschluss
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\item Ausschluss
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\item Tod
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\item Aufl\"osung der juristischen Person
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\item Auflösung der juristischen Person
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\end{itemize}
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Der Austritt erfolgt durch Schriftliche Erkl\"arung gegen\"uber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
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Die Schriftliche Austrittserkl\"arung kann Fristlos zum Ende des Monats gegen\"uber dem Vorstand erkl\"art werden.
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Der Austritt erfolgt durch Schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
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Die Schriftliche Austrittserklärung kann Fristlos zum Ende des Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
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Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
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Wichtige Gr\"unde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\"adigendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\"aßiger Pflichten oder Beitragsr\"uckst\"ande von mindestens einem Jahr.
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\"uber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
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Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten.
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über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
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Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
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Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\"ultig.
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Dem Mitglied bleibt die \"uberpr\"ufung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
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Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
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Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.
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Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
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Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
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\Clause{title={Beitr\"age}}
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\Clause{title={Beiträge}}
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Die Höhe und Fälligkeit von Beiträgen sind in der Beitragsordnung festgelegt.
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\Clause{title={Schlüsselvergabe}}
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@ -94,63 +94,60 @@ Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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\Clause{title={Mitgliederversammlung}}
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
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Zu ihren Aufgaben geh\"oren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\"ufer/innen, Beschlussfassung \"uber die \"anderung der Satzung, Beschlussfassung \"uber die Aufl\"osung des Vereins, Entscheidung \"uber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\"allen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
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Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
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Im erstem Quartal eines jeden Gesch\"aftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
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Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\"unden verlangt.
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Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
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Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
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Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
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Die Tagesordnung ist zu erg\"anzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\"atestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\"anzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
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Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
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Antr\"age \"uber die Abwahl des Vorstands, \"uber die \"anderung der Satzung und \"uber die Aufl\"osung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\"onnen erst auf der n\"achsten
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Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Die Mitgliederversammlung ist ohne R\"ucksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\"ahig.
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Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
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Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
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Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftf\"uhrer zu w\"ahlen.
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Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
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Jedes Mitglied hat eine Stimme.
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Das Stimmrecht kann nur pers\"onlich oder f\"ur ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausge\"ubt werden.
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Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
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Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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Satzungs\"anderungen und die Aufl\"osung des Vereins k\"onnen nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
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Stimmenthaltungen und ung\"ultige Stimmen bleiben außer Betracht.
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Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
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Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
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\"uber die Beschl\"usse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\"uhrer zu unterzeichnen ist.
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über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
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\Clause{title={Vorstand}}
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Der Vorstand im Sinn des \S{} 25 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
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Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gew\"ahlt.
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
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Vorstandsmitglieder k\"onnen nur Mitglieder des Vereins werden.
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Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
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Wiederwahl ist zul\"assig.
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Wiederwahl ist zulässig.
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Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\"ahlt ist.
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Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
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Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
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\Clause{title={Kassenpr\"ufung}}
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\Clause{title={Kassenprüfung}}
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Die Mitgliederversammlung w\"ahlt f\"ur die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenpr\"ufer/in.
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Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in.
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Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.
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Wiederwahl ist zul\"assig.
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Wiederwahl ist zulässig.
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\Clause{title={Aufl\"osung des Vereins}}
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Bei Aufl\"osung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\"unstigeter Zwecke f\"allt das Verm\"ogen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich f\"ur gemeinn\"utzige Zwecke zu verwenden hat.
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\Clause{title={Auflösung des Vereins}}
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
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%\Clause{title={}}
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\end{contract}
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\vspace{3cm}
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\vspace{3cm}
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Dortmund, am 2. März 20179
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Dortmund, am 2. März 2019
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\end{document}
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@ -23,7 +23,7 @@
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\begin{contract}
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\Clause{}
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Für Mitglieder besteht die Möglichkeit Schlüssel zu den Vereinsräumen zu bekommen.
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Für Mitglieder besteht die Möglichkeit auf Antrag Schlüssel zu den Vereinsräumen zu bekommen.
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\Clause{}
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Die Schlüsselübergabe wird durch den Vorstand geregelt.
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@ -32,7 +32,15 @@ Die Schlüsselübergabe wird durch den Vorstand geregelt.
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Vergabevoraussetzung ist eine monatliche Spende von mindestens 20 Euro.
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\Clause{}
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Bei Wegfall der Vergabevoraussetzung kann der Schlüssel ohne Angabe von Gründen vom Vorstand eingezogen werden.
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Es wird ein Schlüsselpfand von 15 Euro erhoben.
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\Clause{}
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Das Mitglied ist für seinen Schlüssel verantwortlich.
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Schlüssel dürfen nicht weitergegeben werden.
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\Clause{}
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Der Schlüssel kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand eingezogen werden.
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\end{contract}
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