die Fassung als Vorschlag zur AMV-2017-3

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\begin{document}
\begin{document}
\addchap{Satzung des Chaostreff Dortmund e.V.}
\begin{contract}
\begin{contract}
\Clause{title={Name und Sitz}}
\Clause{title={Name und Sitz}}
Der Verein f\"uhrt den Namen Chaostreff Dortmund.
Er soll in das Verreinsregister eingetragen werden und tr\"agt dann den Zusatz \glqq{}e.V.\grqq{}
Er ist in das Vereinsregister der Stadt Dortmund eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
@ -35,17 +35,16 @@ Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
Gesch\"aftsjahr ist das Kalenderjahr.
\Clause{title={Zweck des Vereins}}
Zweck des Vereines ist die F\"orderung und die Unterst\"utzung von Vorhaben der Forschung, Wissenschaft, Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinn\"utzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \glqq Steuerbeg\"unstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils g\"ultigen Fassung.
Ziel und Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
Auch Jugendliche und Sch\"uler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte f\"ur diese Themen interessiert werden.
Der Vereinszweck soll unter anderem durch die folgenden Mittel erreicht werden:
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
\begin{itemize}
\item Veranstaltungen von Konferenzen und Bildung von Arbeitsgruppen zum Austausch von
Wissen in den Bereichen: Informations- und Kommunikationstechnik in Soft- und Hardware.
\item Organisation von Vortr\"agen und Diskussionen in wissenschaftlicher Art im Bereich Datenschutz,
Kommunikation und aktueller Probleme der Informatik.
\item Veranstaltung mehrt\"agiger Workshops zur Bearbeitung vorgegebener Aufgabenstellungen speziell auch f\"ur Jugendliche.
\item Kunst und Kultur durch Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallation.
\item Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen \"ahnlicher Zielsetzung
\item Regelm\"aßige \"offentliche Treffen, sowie Vortr\"age, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
\item Durchf\"uhrung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell f\"ur Kinder, Jugendliche, Sch\"uler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
\item Bereitstellung von r\"aumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
\end{itemize}
\Clause{title={Selbstlose T\"atigkeit}}
@ -61,7 +60,7 @@ Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\"orperschaft fremd sind
Vereinsmitglieder k\"onnen nat\"urliche oder juristische Personen werden.
Bei Minderj\"ahrigen bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
\"uber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\"undung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\"ultig entscheidet.
\Clause{title={Beendigung der Mitgliedschaft}}
@ -74,37 +73,33 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
\end{itemize}
Der Austritt erfolgt durch Schriftliche Erkl\"arung gegen\"uber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
Die Schriftliche Austrittserkl\"arung kann Fristlos zum Ende des Monats gegen\"uber dem Vorstand erkl\"art werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Wichtige Gr\"unde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\"adigendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\"aßiger Pflichten oder Beitragsr\"uckst\"ande von mindestens einem Jahr.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\"ultig.
Dem Mitglied bleibt die Überpr\"ufung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
Die Schriftliche Austrittserkl\"arung kann Fristlos zum Ende des Monats gegen\"uber dem Vorstand erkl\"art werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Wichtige Gr\"unde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\"adigendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\"aßiger Pflichten oder Beitragsr\"uckst\"ande von mindestens einem Jahr.
\"uber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\"ultig.
Dem Mitglied bleibt die \"uberpr\"ufung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
\Clause{title={Beitr\"age}}
Von den Mitgliedern werden Beitr\"age erhoben.
Alles Weitere regelt die Beitragsordnung des Vereins, die dieser Satzung als Anlage 1 - \glqq Beitragsordnung\grqq{} angef\"ugt ist.
Von den Mitgliedern werden Beitr\"age erhoben. Die h\"ohe die Beitr\"age und deren F\"alligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
\Clause{title={Organe des Vereins}}
Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item die Mitgliederversammlung
\item der Vorstand
\end{itemize}
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
\Clause{title={Mitgliederversammlung}}
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Zu ihren Aufgaben geh\"oren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\"ufer/innen Festsetzung von Beitr\"agen und deren F\"alligkeit, Beschlussfassung \"uber die Änderung der Satzung, Beschlussfassung \"uber die Aufl\"osung des Vereins, Entscheidung \"uber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\"allen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Zu ihren Aufgaben geh\"oren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\"ufer/innen Festsetzung von Beitr\"agen und deren F\"alligkeit, Beschlussfassung \"uber die \"anderung der Satzung, Beschlussfassung \"uber die Aufl\"osung des Vereins, Entscheidung \"uber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\"allen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im erstem Quartal eines jeden Gesch\"aftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\"unden verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu erg\"anzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\"atestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\"anzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
Antr\"age \"uber die Abwahl des Vorstands, \"uber die Änderung der Satzung und \"uber die Aufl\"osung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\"onnen erst auf der n\"achsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Antr\"age \"uber die Abwahl des Vorstands, \"uber die \"anderung der Satzung und \"uber die Aufl\"osung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\"onnen erst auf der n\"achsten
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne R\"ucksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\"ahig.
@ -120,13 +115,12 @@ Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungs\"anderungen und die Aufl\"osung des Vereins k\"onnen nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ung\"ultige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschl\"usse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\"uhrer zu unterzeichnen ist.
\"uber die Beschl\"usse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\"uhrer zu unterzeichnen ist.
\Clause{title={Vorstand}}
Der Vorstand im Sinn des \S{} 25 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Vorstand im Sinn des \S{} 25 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gew\"ahlt.
Vorstandsmitglieder k\"onnen nur Mitglieder des Vereins werden.
@ -147,16 +141,13 @@ Wiederwahl ist zul\"assig.
\Clause{title={Aufl\"osung des Vereins}}
Bei Aufl\"osung oder Aufhebung des Vereins f\"allt das Verm\"ogen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e. V., der es unmittelbar und ausschließlich f\"ur gemeinn\"utzige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Aufl\"osung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\"unstigeter Zwecke f\"allt das Verm\"ogen des Vereins an den Wissenschaftsladen Dortmund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich f\"ur gemeinn\"utzige Zwecke zu verwenden hat.
%\Clause{title={}}
\end{contract}
\vspace{3cm}
Dortmund, im Juli 2017
\Footnotetext{}{(AG 122017)}
\end{contract}
\vspace{3cm}
Dortmund, am 13. Dezember 2017
\end{document}